Pergola und Baugenehmigung: Wann ist sie genehmigungspflichtig?
Ob eine Pergola genehmigungspflichtig ist, regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes, und entscheidend ist vor allem, ob sie ein Dach hat. Für die offene Pergola ohne Dach gibt es keine bundesweit einheitliche Regel, hier hilft eine kurze Anfrage beim Bauamt. Ein Lamellendach oder eine Pergola mit fester Eindeckung behandeln Sie wie eine Terrassenüberdachung: Die ist zum Beispiel in Bayern bis 30 m² und in Nordrhein-Westfalen bis 30 m² und 4,50 m Tiefe verfahrensfrei.
- Ob eine Pergola eine Baugenehmigung braucht, hängt vom Bundesland und vor allem davon ab, ob sie offen ist oder ein Dach hat.
- Für offene Pergolen ohne Dach gibt es keine einheitliche Grenze; verlässlich ist nur die Auskunft des Bauamts oder eine Bauvoranfrage.
- Ein Lamellendach lässt sich regendicht schließen und sollte baurechtlich wie eine Terrassenüberdachung geplant werden.
- Offene Terrassenüberdachungen sind in Bayern bis 30 m² (Art. 57 BayBO), in Nordrhein-Westfalen bis 30 m² und 4,50 m Tiefe (§ 62 BauO NRW) und in Baden-Württemberg im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei.
- Mit Seitenwänden oder Glasschiebeelementen wird aus der Überdachung ein geschlossener Raum, für den die meist strengeren Regeln für Wintergärten gelten.
Eine Pergola wirkt wie ein Gartenmöbel, ist baurechtlich aber eine bauliche Anlage. Ob Sie dafür zum Bauamt müssen, hängt von Ihrem Bundesland und von der Bauart ab. Hier finden Sie eine Übersicht für alle 16 Länder, die Unterschiede zwischen offener Pergola, Lamellendach und Überdachung und die Regeln, die auch ohne Genehmigung gelten.
Den allgemeinen Vergleich der Bauarten mit Material, Nutzen und Kosten finden Sie im Artikel Pergola oder Terrassenüberdachung. Hier geht es nur ums Baurecht.
Übersicht: Pergola-Genehmigung in allen 16 Bundesländern
Die Tabelle zeigt, was für die drei Bauarten bekannt ist. Für die offene Pergola und für Überdachungen in den meisten Ländern liegen uns keine einzeln geprüften Werte vor. Dort steht deshalb bewusst „beim Bauamt fragen“ statt einer Zahl. Die Spalte rechts zeigt die Regel für unbeheizte Wintergärten, die greift, sobald Sie die Pergola mit Wänden schließen (Stand: Oktober 2026).
| Bundesland | offene Pergola | Lamellendach / überdachte Pergola | mit Seitenwänden (Wintergarten) |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | beim Bauamt fragen | wie Terrassenüberdachung: bis 30 m² im Innenbereich verfahrensfrei (§ 50 LBO) | bis 40 m³ verfahrensfrei (§ 50 LBO Baden-Württemberg mit Anhang) |
| Bayern | beim Bauamt fragen | wie Terrassenüberdachung: bis 30 m² verfahrensfrei (Art. 57 BayBO) | Einzelfall (Art. 57 BayBO) |
| Berlin | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | Bauantrag nötig (§ 61 BauO Bln) |
| Brandenburg | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | bis 20 m² verfahrensfrei (§ 61 BbgBO) |
| Bremen | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | bis 30 m² verfahrensfrei (§ 61 BremLBO (Fassung 2024)) |
| Hamburg | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | Bauantrag nötig (Anlage zu § 61 HBauO (Fassung 2025)) |
| Hessen | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | bis 30 m² genehmigungsfrei (Anlage zu § 63 HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | Bauantrag nötig (§ 61 LBauO M-V) |
| Niedersachsen | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | bis 30 m² verfahrensfrei (Anhang zur NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | beim Bauamt fragen | wie Terrassenüberdachung: bis 30 m² und 4,50 m Tiefe verfahrensfrei (§ 62 BauO NRW) | bis 30 m² verfahrensfrei (§ 62 BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | bis 50 m³ verfahrensfrei (§ 62 LBauO Rheinland-Pfalz) |
| Saarland | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | Bauantrag nötig (§ 61 LBO Saarland) |
| Sachsen | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | Einzelfall (§ 61 SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | Bauantrag nötig (§ 60 BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | Bauantrag nötig (§ 61 LBO Schleswig-Holstein (Fassung 2024)) |
| Thüringen | beim Bauamt fragen | beim Bauamt fragen | bis 20 m² verfahrensfrei (§ 63 ThürBO (Fassung 2024)) |
Die Angaben sind vereinfacht. Verbindlich sind der aktuelle Gesetzestext, der Bebauungsplan und die Auskunft Ihres Bauamts. Über den Link in der ersten Spalte kommen Sie zur Genehmigungsregel Ihres Landes.
1. Warum kommt es auf das Dach an?
Das Dach entscheidet, ob die Pergola baurechtlich ein Gerüst oder eine Überdachung ist. Eine offene Pergola besteht aus Pfosten und Querbalken, Regen fällt hindurch. Eine Überdachung hat eine feste, wasserführende Eindeckung mit Gefälle und Rinne.
Für Überdachungen nennen mehrere Landesbauordnungen klare Freigrenzen. Für offene Pergolen fehlt eine vergleichbare, einheitliche Regel. Deshalb sollten Sie zuerst festlegen, welche Bauart Sie wirklich wollen – und das Angebot des Betriebs entsprechend benennen lassen.
2. Was gilt für die offene Pergola?
Für die offene Pergola gibt es keine bundesweit gültige Größengrenze. Wie sie eingeordnet wird, unterscheidet sich von Land zu Land und manchmal von Gemeinde zu Gemeinde. Eine Zahl, die für alle gilt, können wir deshalb nicht seriös nennen.
So kommen Sie schnell zu einer belastbaren Antwort:
- Rufen Sie beim Bauamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises an und beschreiben Sie Maße, Höhe und Standort der Pergola.
- Fragen Sie, ob es ein Merkblatt zu Nebenanlagen im Garten gibt. Viele Bauämter haben eines.
- Bitten Sie bei einer großen Pergola oder knappen Abständen um eine schriftliche Auskunft oder stellen Sie eine Bauvoranfrage (siehe Punkt 7).
3. Wie wird ein Lamellendach eingeordnet?
Ein Lamellendach lässt sich regendicht schließen und ist damit ein Dach. Planen Sie es deshalb baurechtlich wie eine Terrassenüberdachung, auch wenn es im Handel „Lamellen-Pergola“ oder „bioklimatische Pergola“ heißt. Der Name im Prospekt ändert an der Einordnung nichts.
Für offene Terrassenüberdachungen gelten diese geprüften Freigrenzen:
- Bayern: bis 30 m² Fläche verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO,
- Nordrhein-Westfalen: bis 30 m² Fläche und höchstens 4,50 m Tiefe nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 g BauO NRW,
- Baden-Württemberg: bis 30 m² Grundfläche, nur im Innenbereich (§ 50 LBO mit Anhang).
In den anderen Ländern fragen Sie beim Bauamt nach. Mehr zur Technik lesen Sie im Artikel Lamellendach, Fachbetriebe dafür unter Lamellendach und Pergola.
4. Was ändert eine Eindeckung aus Glas oder Polycarbonat?
Bekommt eine Pergola eine feste Eindeckung, ist sie eine Terrassenüberdachung. Das gilt auch, wenn das Gestell vorher als offene Pergola gebaut war. Dann greifen die Freigrenzen für Überdachungen aus Punkt 3.
Wichtig ist auch die Statik: Ein festes Dach muss Schnee und Wind tragen. Das Tragwerk einer offenen Pergola ist dafür meist nicht bemessen. Was bei Überdachungen sonst noch gilt, steht im Artikel Terrassenüberdachung und Baugenehmigung.
5. Was gilt, wenn die Pergola Seitenwände bekommt?
Mit Seitenwänden oder Glasschiebewänden entsteht ein geschlossener Raum. Ab dann gelten in der Regel die Regeln für unbeheizte Wintergärten, die in vielen Ländern enger sind. Die rechte Spalte der Übersicht zeigt sie.
- In Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist ein Wintergarten nie verfahrensfrei.
- In Baden-Württemberg ist das offene Dach bis 30 m² frei, der geschlossene Vorbau nur bis 40 m³ Rauminhalt.
- Ob schon eine einzelne Seitenwand reicht, beurteilen Bauämter unterschiedlich.
Die Regeln aller Länder stehen im Artikel Wintergarten-Baugenehmigung.
6. Welche Regeln gelten auch ohne Baugenehmigung?
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Sie sparen sich den Antrag, nicht die Vorschriften. Für die Einhaltung sind Sie als Bauherr selbst verantwortlich:
- Bebauungsplan: Baugrenzen und Festsetzungen zur Gestaltung gelten weiter.
- Abstand zur Grenze: Für Überdachungen gelten die Abstandsregeln der Landesbauordnung. In Niedersachsen dürfen Terrassenüberdachungen den Grenzabstand unter Bedingungen um bis zu 1,50 m unterschreiten (§ 5 Abs. 3 NBauO). Ob eine offene Pergola eine eigene Abstandsfläche braucht, klärt das Bauamt.
- Denkmal- und Gestaltungssatzungen: In Altstadt- oder Denkmalbereichen kann die Verfahrensfreiheit entfallen.
- Außenbereich: Außerhalb bebauter Ortsteile entfallen Erleichterungen oft, in Baden-Württemberg ausdrücklich.
- Standsicherheit: Die Pergola muss sicher stehen, ein Dach zusätzlich Schnee und Wind tragen.
Wie Abstände bei geschlossenen Anbauten berechnet werden, zeigt der Artikel Wintergarten-Grenzabstand.
7. Wann lohnt sich eine Bauvoranfrage?
Eine Bauvoranfrage lohnt sich, wenn die Einordnung Ihrer Pergola unklar ist. Sie fragen das Bauamt schriftlich und erhalten einen Bescheid, auf den Sie sich verlassen können. Sie kostet meist etwa 50 bis 200 Euro (Stand: Oktober 2026).
Sinnvoll ist sie vor allem bei großen Pergolen, bei einem Lamellendach in einem Land ohne geprüfte Freigrenze, nahe an der Grundstücksgrenze und am Ortsrand. Ein Fachbetrieb aus Ihrer Region kennt oft die Praxis des örtlichen Bauamts und kann die nötigen Zeichnungen liefern.
8. Was droht ohne nötige Genehmigung?
Eine genehmigungspflichtige Pergola ohne Genehmigung ist ein Schwarzbau. Das Bauamt kann Baustopp, Nutzungsverbot, Bußgeld oder Rückbau anordnen, und das verjährt baurechtlich nicht.
War die Pergola genehmigungsfähig, lässt sie sich oft nachträglich genehmigen, meist gegen höhere Gebühren. Verstößt sie gegen Abstand oder Bebauungsplan, hilft das nicht. Als Bauherr haften Sie selbst, auch wenn Ihnen der Verkäufer gesagt hat, eine Genehmigung sei nicht nötig.
Was kostet eine Pergola?
Für Pergolen und Lamellendächer gibt es keine belastbaren Durchschnittspreise. Material, Größe, Antrieb und Ausstattung schwanken zu stark. Was den Preis treibt:
| Kostentreiber | wovon er abhängt |
|---|---|
| Bauart | offenes Gestell, feste Eindeckung oder drehbare Lamellen |
| Material | Holz, Stahl oder Aluminium |
| Größe und Spannweite | Fläche, Anzahl der Pfosten, nötige Statik |
| Antrieb und Technik | Motor, Regen- und Windsensor, Beleuchtung |
| Fundamente und Entwässerung | Baugrund, Rinne, Anschluss an Kanal oder Versickerung |
| Genehmigung | Bauvoranfrage oder Bauantrag mit Zeichnung und Statik |
Preise unterscheiden sich stark je Anbieter – vergleichen Sie mindestens drei Angebote. Am einfachsten über eine Anfrage bei uns.
Checkliste: Pergola-Genehmigung klären
- Bauart festlegen: offen, mit fester Eindeckung oder als Lamellendach.
- Maße, Höhe und Abstand zur Grenze aufschreiben.
- Regel Ihres Landes in der Übersicht prüfen, bei „beim Bauamt fragen“ dort anrufen.
- Bebauungsplan, Denkmalschutz und Lage im Außenbereich klären.
- Spätere Seitenwände gleich mitdenken, dann gilt die Wintergarten-Regel.
- Fachbetriebe aus Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Ist eine offene Pergola genehmigungspflichtig?
Das unterscheidet sich je nach Bundesland, eine bundesweite Regel gibt es nicht. Eine Pergola ohne Dach wird oft anders eingeordnet als eine Überdachung. Verlässlich ist nur die Auskunft Ihres Bauamts, im Zweifel als schriftliche Bauvoranfrage.
Wie groß darf eine Pergola sein ohne Baugenehmigung?
Für die offene Pergola nennen wir keine Zahl, weil die Länder sie unterschiedlich behandeln. Hat die Pergola ein Dach oder ist sie ein Lamellendach, orientieren Sie sich an den Grenzen für Terrassenüberdachungen: 30 m² in Bayern, 30 m² und 4,50 m Tiefe in Nordrhein-Westfalen, 30 m² im Innenbereich in Baden-Württemberg. In den übrigen Ländern fragen Sie beim Bauamt.
Braucht eine Lamellen-Pergola eine Baugenehmigung?
Eine Lamellen-Pergola lässt sich regendicht schließen und ist damit ein Dach. Planen Sie sie deshalb wie eine Terrassenüberdachung. Bis zur Freigrenze Ihres Landes kann sie verfahrensfrei sein, darüber brauchen Sie einen Bauantrag.
Ist eine Pergola mit Markise oder Sonnensegel genehmigungspflichtig?
Eine Markise oder ein Sonnensegel macht aus der Pergola in der Regel noch kein festes Dach. Wie Ihr Bauamt die Kombination einordnet, kann aber unterschiedlich ausfallen. Fragen Sie vor dem Kauf nach, vor allem bei großen Pergolen oder an der Grundstücksgrenze.
Darf eine Pergola an der Grundstücksgrenze stehen?
Das ist eine Frage des Abstandsrechts Ihres Landes und des Bebauungsplans. Für überdachte Bauteile gelten die Abstandsregeln der Landesbauordnung, in Niedersachsen dürfen Terrassenüberdachungen den Grenzabstand unter Bedingungen um bis zu 1,50 m unterschreiten. Ob eine offene Pergola eine eigene Abstandsfläche braucht, klärt das Bauamt.
Was passiert, wenn ich eine Pergola ohne nötige Genehmigung baue?
Dann ist sie ein Schwarzbau. Das Bauamt kann Baustopp, Nutzungsverbot, Bußgeld oder Rückbau anordnen, auch Jahre später. War die Pergola genehmigungsfähig, ist oft eine nachträgliche Genehmigung möglich, meist gegen höhere Gebühren.
Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich die Pergola später verglase?
Meist ja. Mit Seitenwänden oder Glasschiebewänden entsteht ein geschlossener Raum, und es gelten die Regeln für Wintergärten. In Berlin, Hamburg und vier weiteren Ländern sind Wintergärten nie verfahrensfrei.
Wintergarten geplant?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben — wir melden uns persönlich und empfehlen einen passenden Betrieb aus Ihrer Region.
Jetzt kostenlos anfragen