Wintergarten in Mecklenburg-Vorpommern
Stand Oktober 2026 sind in Mecklenburg-Vorpommern 19 Betriebe in 202 Orten verzeichnet, die Wintergärten, Terrassenüberdachungen oder Verglasungen anbieten.
Baugenehmigung für Wintergärten in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Freistellung für Wintergärten. Nötig ist ein Bauantrag, meist im vereinfachten Verfahren.
An der Küste (z. B. Rostock, Stralsund) gelten höhere Schnee- und Windlasten – das muss die Statik des Glasdachs berücksichtigen.
- Regel kurzBauantrag nötig
- Rechtsgrundlage§ 61 LBauO M-V
- Grenzabstandbei Gebäudeklassen 1–3 pauschal 3 m
- Schneelastzonen2, 3
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Grenzabstand und Statik gelten trotzdem. Im Zweifel beantwortet das Bauamt eine kurze Bauvoranfrage. Einen Überblick über alle Länder finden Sie im Ratgeber zur Baugenehmigung.
Orte mit Wintergarten-Betrieben
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