Wintergarten in Nordrhein-Westfalen
Stand Oktober 2026 sind in Nordrhein-Westfalen 246 Betriebe in 485 Orten verzeichnet, die Wintergärten, Terrassenüberdachungen oder Verglasungen anbieten.
Baugenehmigung für Wintergärten in Nordrhein-Westfalen
Wintergärten bis 30 m² Grundfläche sind an Gebäuden der Klassen 1 bis 3 verfahrensfrei – mit 3 m Abstand zur Grenze und nicht im Außenbereich.
Die Freistellung gilt seit der Novelle Anfang 2024. Ein beheizter Wohnwintergarten zählt als Wohnraumerweiterung und bleibt genehmigungspflichtig.
- Regel kurzbis 30 m² verfahrensfrei
- Rechtsgrundlage§ 62 BauO NRW
- Grenzabstand0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m
- Schneelastzonen1, 2, 2a, 3
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, Grenzabstand und Statik gelten trotzdem. Im Zweifel beantwortet das Bauamt eine kurze Bauvoranfrage. Einen Überblick über alle Länder finden Sie im Ratgeber zur Baugenehmigung.
Orte mit Wintergarten-Betrieben
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