Wintergarten-Betriebe in Ochtendung

In Ochtendung ist Stand Oktober 2026 ein Betrieb verzeichnet, der Wintergärten, Überdachungen oder Verglasungen anbietet. Am häufigsten genannt wird Wintergärten. Dazu kommen 4 Betriebe aus der Umgebung, etwa aus Kottenheim und Neuwied.

1
Betrieb vor Ort
1
mit Wintergarten-Schwerpunkt
3
Nachbarorte mit Betrieben
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Fachbetriebe in Ochtendung

Weitere Betriebe in der Umgebung

Diese Betriebe haben ihren Sitz in Nachbarorten von Ochtendung und übernehmen Montagen in der Regel auch außerhalb ihres eigenen Orts.

Braucht ein Wintergarten in Ochtendung eine Baugenehmigung?

Ochtendung liegt in Rheinland-Pfalz, deshalb gilt das Baurecht von Rheinland-Pfalz. Unbeheizte, ebenerdige Wintergärten an Wohngebäuden der Klassen 1 bis 3 sind bis 50 m³ umbautem Raum verfahrensfrei, nicht aber im Außenbereich.

Die Abstandsflächen stehen in Rheinland-Pfalz in § 8 LBauO. Im vereinfachten Verfahren prüft sie das Amt nicht ausdrücklich – der Lageplan sollte die 3 m trotzdem zeigen.

  • Regel kurzbis 50 m³ verfahrensfrei
  • Rechtsgrundlage§ 62 LBauO Rheinland-Pfalz
  • Grenzabstand0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 m
  • Schneelastzonen im Land1, 2, 2a

Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und welche Auflagen dort gelten, beantwortet das zuständige Bauamt. Ein beheizter Wohnwintergarten wird fast überall wie ein Wohnraum behandelt. Mehr dazu im Ratgeber zur Baugenehmigung.

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